Gute Nachrichten für Immobilienkäufer in Luxemburg!

Das Haushaltsgesetz vom 20. Dezember 2024 führt eine vorübergehende Senkung der Registrierungs- und Transkriptionsgebühren auf 3,5 % statt 7 % für Käufe ein, die zwischen dem 1. Oktober 2024 und dem 30. Juni 2025getätigt werden.

✅ Bedingungen für die Vergünstigung:• Die Immobilie muss als Hauptwohnsitz genutzt werden.• Der Käufer muss seine Adresse innerhalb von 2 Jahren nach dem Kauf ändern.• Er muss dort mindestens 2 Jahre ununterbrochen wohnen, nachdem die Adresse geändert wurde.

⚠ Achtung: Bei Nichteinhaltung erfolgt eine steuerliche Nachbelastung.

📌 Was gilt für Investoren?Käufe, die zur Vermietung bestimmt sind, können ebenfalls von dieser Reduzierung profitieren, jedoch nur für VEFA-Immobilien (Verkauf im Zustand der zukünftigen Fertigstellung).

💰 Rückerstattung für Käufe vor 2025Falls Sie zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember 2024 eine Immobilie erworben haben, sieht die Administration de l’Enregistrement et des Domaines (AED) ein spezielles Rückerstattungsverfahren für die Registrierungsgebühren vor.

🏡 Eine großartige Gelegenheit für Käufer und Investoren, von einer signifikanten steuerlichen Entlastung zu profitieren!

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