NEUES WOHNUNGSPAKET VON DER KAMMER GENEHMIGT
ERWEITERTE BERECHTIGUNG FÜR WOHNBEIHILFEN
- Miet- und Kaufhilfe: Mehr Haushalte können nun von Wohnbeihilfen profitieren. Die öffentlichen Investitionen zur Schaffung von erschwinglichem Wohnraum werden verstärkt. Für 2024 werden temporäre steuerliche Maßnahmen eingeführt, darunter Zuschüsse für Wohneigentum und Zinssubventionen.
INITIATIVEN ZUR ZUSAMMENARBEIT IM WOHNUNGSSEKTOR
Die Regierung plant Diskussionen, um die Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor zu stärken, die Verwaltung zu vereinfachen und Bauland zu mobilisieren, um erschwinglichen Wohnraum zu schaffen. Die Ergebnisse werden im Juni bekannt gegeben.
UNTERSTÜTZUNG FÜR FAMILIEN UND WOHNEIGENTÜMER
- Erhöhte Einkommensgrenzen: Die Einkommensgrenzen für Wohnbeihilfen wurden angepasst, um 6 % für Alleinstehende und zwischen 8 % und 25 % für Haushalte mit Kindern.
- Mietzuschuss: Erhöht auf 80 Euro pro unterhaltsberechtigtem Kind.
- Zuschüsse für Wohneigentum: 59 % der Haushalte sind nun berechtigt.
- Zinssubvention: Der maximale Satz wurde auf 3,5 % erhöht, wodurch die Zinslast für neue und bestehende Kredite reduziert wird.
- Staatsgarantie: Verbesserte Bedingungen für die Erlangung einer Staatsgarantie für Immobilienkredite.
STEUERLICHE MASSNAHMEN UND INVESTITIONEN
- Massive Investitionen: Zwischen 2024 und 2027 werden 1,45 Milliarden Euro in die Schaffung von erschwinglichem Wohnraum investiert.
- VEFA-Programm: Verlängert und verstärkt, um den öffentlichen Bestand an erschwinglichem Wohnraum mit einem zusätzlichen Budget von 480 Millionen Euro zu erhöhen.
ÖFFENTLICHE INFORMATION
Weitere Informationen zur Wohnbeihilfe finden Sie unter www.logement.lu oder beim Wohnhilfe-Service, 11, rue de Hollerich, Luxemburg.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr, donnerstags bis 17:30 Uhr nach Terminvereinbarung. Sie können auch per E-Mail unter guichet@ml.etat.lu oder telefonisch unter (+352) 8002 10 10 Kontakt aufnehmen.
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